Steinigung und Auspeitschung kein Asylgrund?

bearbeitet von zeank am 11.04.2003 17:27 Uhr
Homophobie Perry Stroika schreibt: "Australische Gerichte haben einen Asylantrag von zwei Männern zurückgewiesen, über die ein lokaler Islamischer Rat eine Fatwa verhängt hat. Die beiden hatten 1994 begonnen, als Paar zusammenzuleben, und wurden in Bangladesch dafür gesteinigt und ausgepeitscht. Das Tribunal, das für die Beurteilung von Flüchtlingsfällen zuständig ist, behauptete in seiner Entscheidung, dass die beiden Männer mit keiner Verfolgung in ihrem Heimatland zu rechnen brauchten, wenn sie mit ihrer Homosexualität 'diskret' umgehen würden. Nachdem eine Klage gegen das Urteil vor dem australischen Bundesgericht gescheitert war, hängt der Fall nun vor dem Obersten Gerichtshof. Dort polemisierte der Anwalt der beiden Männer, Bruce Levet, gegen die offizielle Urteilsbegründung des Tribunals. Diese käme dem Argument gleich, Anne Frank sei während des Zweiten Weltkriegs vor den Nazis sicher gewesen, solange sie sich auf einem Dachboden versteckte. Die Anwältin des australischen Einwanderungsministeriums, Ann Duffield, machte hingegen deutlich, dass die Regierung Homosexualität nach der UN-Flüchtlingskonvention nicht als gültigen Asylgrund betrachte."

Wer schreibt den besten Mai-Aufruf? | Wo die Vernunft aufhört ...  >

  

Anmelden



[ Neuen Account anlegen ]

Verwandte Links
  This discussion has been archived. No new comments can be posted. [ Einen Kommentar schreiben ]

Steinigung und Auspeitschung kein Asylgrund? | Anmelden/Registrieren | Top | Suche
Grenzwert:
Das Kleingedruckte: Die folgenden Kommentare bekunden die Meinung derer, die sie gepostet haben. (Punkt)
Und weil's wiederholt zu Verwirrungen kam: Pippi Langstrumpf ist ein anonymer Account unter dem jedeR posten kann.