Perry Stroika schreibt: "Australische Gerichte haben einen Asylantrag von zwei Männern
zurückgewiesen, über die ein lokaler Islamischer Rat eine Fatwa verhängt hat. Die beiden hatten 1994 begonnen, als Paar zusammenzuleben, und wurden in Bangladesch dafür gesteinigt und ausgepeitscht. Das Tribunal, das für die Beurteilung von Flüchtlingsfällen zuständig ist, behauptete in seiner Entscheidung, dass die beiden Männer mit keiner Verfolgung in ihrem Heimatland zu rechnen brauchten, wenn sie mit ihrer Homosexualität 'diskret' umgehen würden. Nachdem eine Klage gegen das Urteil vor dem australischen Bundesgericht gescheitert war, hängt der Fall nun vor dem Obersten Gerichtshof. Dort polemisierte der Anwalt der beiden Männer, Bruce Levet, gegen die offizielle Urteilsbegründung des Tribunals. Diese käme dem Argument gleich, Anne Frank sei während des Zweiten Weltkriegs vor den Nazis sicher gewesen, solange sie sich auf einem Dachboden versteckte. Die Anwältin des australischen Einwanderungsministeriums, Ann Duffield, machte hingegen deutlich, dass die Regierung Homosexualität nach der UN-Flüchtlingskonvention nicht als gültigen Asylgrund betrachte."